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BFH, 30.03.1994 - II R 56/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Durch Prozessvertreter verschuldete Fristversäumnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.1976 - I ZB 5/76
Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BFH, 30.03.1994 - II R 56/93
Außerdem muß das der Anwalt in angemessener Weise tun und insbesondere nach einem Erledigungsvermerk forschen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt werden (vgl. BGH-Beschluß vom 4. Mai 1976 I ZB 5/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1976, 579). - BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89
- Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …
Auszug aus BFH, 30.03.1994 - II R 56/93
Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zur Fristversäumung geführt haben und die die unverschuldete Säumnis belegen sollen, soweit sie nicht gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, 548 m. w. N.). - BGH, 12.04.1973 - II ZR 126/72
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einem Wechsel - Wirksamkeit der …
Auszug aus BFH, 30.03.1994 - II R 56/93
Ein Prozeßbevollmächtigter, der die Sache einmal an sich gezogen hat, muß selbst für ihre fristgemäße Erledigung sorgen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 12. April 1973 II ZR 126/72, Versicherungsrecht 1973, 715, 716). - BFH, 13.11.1989 - III B 107/88
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 30.03.1994 - II R 56/93
Berufen sich die Kläger -- wie im Streitfall -- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so müssen sie darlegen, daß kein Organisationsfehler vorliegt, d. h. daß der Prozeßbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649 m. w. N.).
- BFH, 16.10.1996 - II R 3/96
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Beruft sich der Prozeßbevollmächtigte -- wie im Streitfall -- auf ein (von ihm nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muß er darlegen, daß kein Organisationsfehler vorliegt, d. h., daß er alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 30. März 1994 II R 56/93, BFH/NV 1995, 38, m. w. N.). - FG Hamburg, 04.06.2002 - III 128/01
Versäumung der Veranlagungs-Antragsfrist, unzuständiges Amt:
bb) Innerhalb dieser Monatsfrist müssen alle für die Frage der Wiedereinsetzung entscheidungserheblichen Tatsachen zumindest in ihrem Kern schlüssig vorgetragen werden (BFH-Entscheidungen vom 30. März 1994 II R 56/93, BFH/NV 1995, 38; vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546; vom 24. Juli 1973 IV R 204/69, BFHE 110, 232 , BStBl II 1973, 823; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 110 AO Tz. 77). - FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 4868/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Hierzu verlangt die Rechtsprechung regelmäßig eine vollständige Darlegung der Ereignisse, die zu der Fristverstreichung geführt haben und die unverschuldete Säumnis belegen sollen (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1994 II R 56/93, BFH/NV 1995, 38, 39, …und vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BStBl. II 1990, 546, 548, m.w.N., sowie Gräber/Koch, a.a.O., § 56 Rz. 49, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 07.04.2000 - 12 K 426/99
Klageschrift; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis durch den …
Ein Angehöriger der Steuer- und rechtsberatenden Berufe muß nämlich Fristsachen bei jeder im Zusammenhang mit einer fristwahrenden Prozeßhandlung erfolgten Vorlage selbst im Auge behalten und darf sich auf das Handeln seines Personals und auf eine eventuelle Erinnerung durch sein Personal nicht verlassen (…vgl. Gräber, a.a.O., § 56 Rn. 30; BFH-Beschluß vom 30. März 1994 II R 56/93, BFH/NV 1995, 38).